Behandlungsspektrum

 

Arbeitsunfälle

Eine der wichtigsten Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Unfälle zu verhüten. Leider gelingt das nicht immer. Kommt es doch zu einem Arbeitsunfall, sind die Betroffenen durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Unfallversicherungsträger abgesichert.



Arbeitsunfälle dürfen nur durch dafür speziell ermächtigte Ärzte behandelt werden, welche die Qualifikationen dafür erfüllen. Wir sind von den Berufsgenossenschaften mit der Behandlung von Arbeitsunfällen beauftragt.

MEV72005

Verletzungen des Bewegungsapparates (Arbeits-, Schul-, Sport- und Freizeitunfälle)
• Bandverletzungen und Muskelrisse
• Prellungen und Zerrungen, z.B. sog. Schleudertraumata
• Verrenkungen, Auskugelung, z.B. Schulter- und Kniescheibenverrenkungen
• Knochenbrüche, auch in Nachbehandlung nach operativer Versorgung